LAG Niedersachsen - Urteil vom 03.07.1967 - 6 Sa 256/67, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 27.06.1968 (5 AZR 312/67) - DRsp Nr. 2007/24473
BAG, Urteil vom 27.06.1968 - Aktenzeichen 5 AZR 312/67
DRsp Nr. 2007/24473
»1. Zeitlich unbefristete Abtretungen des pfändbaren Teils des Arbeitslohnes zum Zwecke der Sicherung von Bankkrediten sind zulässig. Dies gilt auch für Vorausabtretungen künftiger Lohnforderungen.2. Ob der Umfang der Abtretung einer Forderung genügend bestimmt oder bestimmbar ist, ist grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Forderung, zu deren Sicherung die Abtretung erfolgt, zu beurteilen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Umfang der Abtretung unmittelbar mit der Höhe der zu sichernden Forderung verknüpft ist.3. Den Erfordernissen des § 410BGB genügt auch die Fotokopie der über die Abtretung ausgestellten Urkunde. «
Normenkette:
BGB § 138 § 278 § 398 § 410 ;
Hinweise:
Anmerkungen: Lehna, SAE 1969, 133; Schnorr von Carolsfeld, AP Nr. 3 zu § 398BGB
Vorinstanz: LAG Niedersachsen - Urteil vom 03.07.1967 - 6 Sa 256/67, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Fundstellen
AP Nr. 3 zu § 398 BGB
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