LAG Berlin - Urteil vom 30.08.1957 - 3 Sa 176/57, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 25.02.1959 (4 AZR 549/57) - DRsp Nr. 2007/24521
BAG, Urteil vom 25.02.1959 - Aktenzeichen 4 AZR 549/57
DRsp Nr. 2007/24521
»1. Führt der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes Personalakten über seine Arbeitnehmer, die ua auch Dienstleistungsberichte enthalten, so muß er diese Berichte so erstellen, daß sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen ein möglichst objektives Bild von der Person und den Leistungen des Arbeitnehmers ergeben. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, daß die Dienstleistungsberichte sowohl hinsichtlich der tatsächlichen Angaben zutreffend sind als auch hinsichtlich der Bewertung von Führung und Leistungen des Arbeitnehmers nach pflichtgemäßem Ermessen des Arbeitgebers erstellt werden.
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