Die Parteien streiten über eine betriebliche Sonderzahlung für das Jahr 1990 nach dem Tarifvertrag über die stufenweise Einführung eines 13. Monatseinkommens (Sonderzahlung) für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, im Land Nordrhein-Westfalen für die Landesteile Westfalen und Lippe für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden vom 10. Januar 1989, gültig ab 1. Januar 1989 (im folgenden: TV-Sonderzahlung).
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