LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.04.1971 - 2 Sa 20/71, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 23.03.1972 (2 AZR 216/71) - DRsp Nr. 2007/24429
BAG, Urteil vom 23.03.1972 - Aktenzeichen 2 AZR 216/71
DRsp Nr. 2007/24429
»Die NS-Vergangenheit eines in einer nach außen nicht in Erscheinung tretenden Dienststelle des Bundes unkündbar gewordenen Angestellten stellt auch dann für sich allein keinen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dar, wenn diese Dienststelle aufgelöst wird und dadurch der Angestellte nur in einer Dienststelle verwendet werden kann, die auch nach außen als Dienststelle des Bundes ausgewiesen ist.«
Normenkette:
BAT § 12 Abs. 2 § 55 ; BGB § 626 ;
Hinweise:
Anmerkung: Crisolli, AP Nr. 1 zu § 55BAT
Vorinstanz: LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.04.1971 - 2 Sa 20/71, vom - Vorinstanzaktenzeichen