LAG Nürnberg - Urteil vom 30.05.1961 - 6 Sa 75/61N, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 21.09.1962 (1 AZR 388/61) - DRsp Nr. 2007/24500
BAG, Urteil vom 21.09.1962 - Aktenzeichen 1 AZR 388/61
DRsp Nr. 2007/24500
»1. Selbst dann, wenn die Einrede der Verjährung von der Beklagten erhoben ist, wird dadurch allein eine gegen eine Behörde gerichtete Feststellungsklage nicht ohne weiteres wegen fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig.2. Der vom RAG ausgesprochene Grundsatz, daß sich der Arbeitnehmer selbst darum kümmern müsse, ob der Arbeitgeber die ihm auf dem Gebiet der Sozialversicherung obliegenden Pflichten erfüllt, kann heute nicht mehr uneingeschränkt Geltung fordern.«