LAG Niedersachsen - Urteil vom 11.05.1959 - 5 Sa 56/59, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 20.01.1960 (4 AZR 267/59) - DRsp Nr. 2007/24517
BAG, Urteil vom 20.01.1960 - Aktenzeichen 4 AZR 267/59
DRsp Nr. 2007/24517
»1. Die Zulässigkeit und Wirksamkeit der Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen neuen Arbeitsplatz an einem neuen Arbeitsort kann Gegenstand einer positiven oder negativen Feststellungsklage sein.2. Die Versetzung ist eine einseitige, rechtsgeschäftliche Handlung, die im Weisungsrecht des Arbeitgebers wurzelt und durch die dieser die Arbeitsbedingungen des Arbeitsvertrags zu ändern gegebenenfalls befugt ist3. § 3KSchG (Drei-Wochenfrist) ist auf Feststellungsklagen, die die Zulässigkeit und Wirksamkeit einer Versetzung zum Gegenstand haben, auch nicht entsprechend anwendbar.4. Eine Versetzung ist nicht schon deshalb unzulässig und unwirksam, weil der neue Arbeitsplatz am neuen Arbeitsort tariflich geringer bewertet wird als der alte. Denn die Versetzung kann berechtigt sein, die eventuelle Minderung der Vergütung hingegen nicht (vgl. BAG AP Nr. 47 zu § 3 TOA und BAG AP Nr. 50 zu § 3 TOA).5. Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes kann Angestellte, die unter die TOA fallen, aus dienstlichen Gründen an einen anderen Dienstort versetzen.6. Zu den "dienstlichen Gründen" gehören auch solche Umstände, die durch das außerdienstliche Verhalten des Angestellten entstanden sein können (z.B. häufige Trunkenheit).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.