LAG Düsseldorf - Urteil vom 03.10.1969 - 13 (8) Sa 320/69, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 18.06.1970 (1 AZR 520/69) - DRsp Nr. 2007/24456
BAG, Urteil vom 18.06.1970 - Aktenzeichen 1 AZR 520/69
DRsp Nr. 2007/24456
»1. Ein kaufmännischer Angestellter eines Versorgungsunternehmens, der mit der Abrechnung der Hauskassierer betraut ist, ist zu einer Meldung an seinen Arbeitgeber verpflichtet, wenn er vermutet, daß einer der Hauskassierer Unterschlagungen begangen hat. Bei Verletzung dieser Pflicht handelt er rechtswidrig und schuldhaft.2. Auf § 254BGB kann sich der Schädiger zum mindesten in aller Regel dann nicht berufen, wenn er vorsätzlich gehandelt und der Vorsatz die Schädigung mit umfaßt hat.3. § 254BGB ist gegenüber einem durch den Arbeitnehmer geschädigten Arbeitgeber in der Regel dann anzuwenden, wenn auf Seiten des Arbeitgebers Organisationsmängel einschließlich unzureichender Kontrollmaßnahmen festzustellen sind.«