LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.04.1977 - 2 Sa 43/77, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 17.01.1979 (4 AZR 463/77) - DRsp Nr. 2007/24330
BAG, Urteil vom 17.01.1979 - Aktenzeichen 4 AZR 463/77
DRsp Nr. 2007/24330
»1. Die Gewährung und der Entzug einer Schichtführerzulage unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Personalrates nach § 75 Abs. 1 Nr. 2BPersVG.2. Der Widerruf der Übertragung der Schichtführertätigkeit darf nicht willkürlich und ohne sachlichen Grund erfolgen.3. Die Funktionszulage als Schichtführer wird nur für die Dauer der übertragenen Tätigkeit als Schichtführer gezahlt. Daraus folgt, daß für Teiltätigkeiten als Schichtführer auch nur teilweise die Funktionszulage zu zahlen ist.4. Entfällt die Schichtführertätigkeit nur für einen Teilbereich (für die Nachtschicht, nicht aber für die Tagschicht), kann auch der Widerruf der Funktionszulage nur für den Teil der Tätigkeit wirksam erfolgen, für den die Voraussetzungen weggefallen sind.«
Normenkette:
BAT § 36, Anlage 1a ; BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2 ;
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