LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.05.1957 - II LA 536/56, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 16.12.1959 (4 AZR 392/57) - DRsp Nr. 2007/24518
BAG, Urteil vom 16.12.1959 - Aktenzeichen 4 AZR 392/57
DRsp Nr. 2007/24518
»1. Auch wenn es sich bei der beklagten Partei um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, ist, falls eine Bezifferung der Klageansprüche möglich ist, eine Feststellungsklage nur dann zulässig, wenn zu erwarten ist, daß durch den Prozeß der gesamte Streitkomplex erledigt wird.2. Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes kann die Arbeitsverhältnisse seiner Arbeitnehmer diesen gegenüber nicht durch Erlasse einseitig normieren.3. Auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt nicht schon darum treuwidrig, weil sie gegenüber begründeten Forderungen ihrer Arbeitnehmer die Einrede der Verjährung erhebt.