LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.07.1971 - 6 Sa 43/71, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 16.03.1972 (5 AZR 357/71) - DRsp Nr. 2007/24430
BAG, Urteil vom 16.03.1972 - Aktenzeichen 5 AZR 357/71
DRsp Nr. 2007/24430
»1. Urlaubsansprüche können nicht vor Beginn des Urlaubsjahres, auf das sie entfallen, rechtswirksam erfüllt werden (kein Urlaub "im Vorgriff").2. § 9BUrlG gilt auch, wenn der Urlaub im Zusammenhang mit Betriebsferien gewährt wird.3. Erkrankt ein Arbeiter während allgemeiner Betriebsferien, so hat er für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit unter den Regelvoraussetzungen des § 1LFZG Anspruch auf Lohnfortzahlung.«
Normenkette:
BUrlG § 1 § 9 ; LFZG § 1 ;
Hinweise:
Anmerlungen: Meisel, SAE 1972, 262; Natzel, AP Nr. 3 zu § 9BUrlG
Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.07.1971 - 6 Sa 43/71, vom - Vorinstanzaktenzeichen