LAG Hamm - Urteil vom 19.03.1971 - 6 Sa 99/71, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 16.03.1972 (2 AZR 202/71) - DRsp Nr. 2007/24431
BAG, Urteil vom 16.03.1972 - Aktenzeichen 2 AZR 202/71
DRsp Nr. 2007/24431
»1. Die Bestimmung eines vor dem 9.1.1969 abgeschlossenen Lehrvertrages über die Pflicht zu pauschaliertem Schadenersatz bei vorzeitiger unberechtigter Auflösung des Lehrverhältnisses gilt gemäß § 111 Abs. 3BBiG fort.2. Hat der Lehrling, ohne dazu vom Lehrherrn veranlaßt zu sein, die Lehrstelle vor Ablauf der Ausbildungszeit verlassen und fordert daraufhin der Lehrherr den vereinbarten Schadenersatz, dann ist der Lehrling für seine Behauptung beweispflichtig, das Lehrverhältnis sei im gegenseitigen Einvernehmen beendet worden.«