LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.11.1971 - 1 Sa 212/71, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 15.06.1972 (5 AZR 32/72) - DRsp Nr. 2007/24420
BAG, Urteil vom 15.06.1972 - Aktenzeichen 5 AZR 32/72
DRsp Nr. 2007/24420
»1. Mit einer tariflichen Ausschlußfrist ist nicht als Nebenfolge die Verpflichtung des Arbeitgebers verbunden, dem Arbeitnehmer eine den Lohn und die Lohnabzüge aufschlüsselnde Lohnbescheinigung zu erteilen.2. Eine Auskunftspflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die Zusammensetzung des Lohnes besteht im Grundsatz nur, wenn der Arbeitnehmer über Bestehen und Umfang seines Anspruches in entschuldbarer Weise im Ungewissen ist, der Arbeitgeber aber unschwer Auskunft erteilen kann.«
Normenkette:
BAT § 70 ; BGB § 242 ; TVG § 4 ;
Hinweise:
Herschel, AP Nr. 14 zu § 242BGB, Auskunftspflicht; Peterek, SAE 1973, 254
Vorinstanz: LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.11.1971 - 1 Sa 212/71, vom - Vorinstanzaktenzeichen