LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.01.1976 - 5 Sa 583/75, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 14.12.1977 (4 AZR 467/76) - DRsp Nr. 2007/24347
BAG, Urteil vom 14.12.1977 - Aktenzeichen 4 AZR 467/76
DRsp Nr. 2007/24347
»1. Entspricht eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung bestimmten tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT nicht, so gilt das auch für die Zeit der Geltung des neugefaßten § 22BAT ab 1. Januar 1975. Daher braucht in diesen Fällen nicht geprüft zu werden, welche "Arbeitsvorgänge" im Sinne des § 22BAT 1975 anzunehmen sind.2. Die Beurteilung von Rechtsfragen, auch solchen des Tarifrechts, darf von den Gerichten nicht Sachverständigen überlassen werden. Dies gilt auch bei der Zuziehung von Sachverständigen von Amts wegen nach § 144ZPO.«