LAG Hamm - Urteil vom 12.07.1973 - 4 Sa 284/73, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 14.06.1974 (3 AZR 456/73) - DRsp Nr. 2007/24389
BAG, Urteil vom 14.06.1974 - Aktenzeichen 3 AZR 456/73
DRsp Nr. 2007/24389
»1. Lohnsteuererstattungsansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis; sie sind durch die Vorschriften des Auftragsrechts konkretisiert, insbesondere durch § 670BGB.2. Lohnsteuererstattungsansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer werden von der Ausschlußfrist des § 72 MTB II erfaßt. Die gegenteilige Rechtsprechung in BAGE 6, 52 [59] = AP Nr. 5 zu § 670BGB [zu 4 der Gründe] und BAG AP Nr. 4 zu § 670BGB [zu 4 der Gründe] wird aufgegeben.3. Unterrichtet der Arbeitgeber den Personalrat davon, daß er gegen bestimmte Arbeitnehmer Lohnsteuererstattungsansprüche geltend machen werde, so ist das solange kein "Geltendmachen von Ansprüchen" im Sinne des § 72 MTB II, wie der Personalrat nicht Vertreter oder Empfangsbote der betreffenden Arbeitnehmer ist.«
Normenkette:
BAT § 70 ; BGB § 670 ; MTB II § 72 ;
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