LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.05.1957 - V Sa 4/57, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 13.11.1959 (1 AZR 320/57) - DRsp Nr. 2007/24519
BAG, Urteil vom 13.11.1959 - Aktenzeichen 1 AZR 320/57
DRsp Nr. 2007/24519
»1. Bei Prozentempfängern richtet sich das Urlaubsentgelt auch nach den Bedienungsprozenten, nicht nur nach dem Garantielohn.2. Werden einem Arbeitnehmer mehr Urlaubstage gewährt, als er zu beanspruchen hat, so kann der Arbeitgeber zwar mangels anderweiter tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarung ein zuviel gezahltes Urlaubsentgelt nicht zurückfordern. Jedoch sind Ansprüche auf Nachzahlung von Urlaubsentgelt nicht gegeben, wenn inzwischen feststeht, daß mehr Freizeit gewährt worden ist, als der Arbeitnehmer zu beanspruchen hatte.3. Zur Frage der Verwirkung im Arbeitsrecht.«
Normenkette:
BGB § 242 § 611 Abs. 1 ;
Hinweise:
Anmerkungem: Dersch, AP Nr. 54 zu § 611BGB Urlaubsrecht; Lehna, SAE 1960, 31
Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.05.1957 - V Sa 4/57, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Fundstellen
BAGE 8, 219
AP Nr. 54 zu § 611 BGB Urlaubsrecht
BB 1959, 1209
BB 1960, 133
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