LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.07.1971 - 8 Sa 47/70, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 12.07.1972 (4 AZR 372/71) - DRsp Nr. 2007/24417
BAG, Urteil vom 12.07.1972 - Aktenzeichen 4 AZR 372/71
DRsp Nr. 2007/24417
»1. Eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit kommt nicht in Betracht, wenn ein Angestellter Tätigkeiten in Kassen ausübt, für die besondere Tätigkeitsmerkmale gelten, und daneben andere "Nichtkassentätigkeiten" ausgeübt werden. In einem solchen Fall ist nur die überwiegende Tätigkeit des Angestellten tarifrechtlich zu bewerten.2. Kassen und Zahlstellen im Sinne der Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a Vergütungsgruppe 5b BAT sind nur die in der Reichskassenordnung und in der Verordnung über das Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden als solche bestimmten Kassen bzw. Zahlstellen; nach dem Wegfall der Reichsfinanzverwaltung gilt die Reichskassenordnung nicht nur für die Kassen des Bundes, sondern auch für die Kassen der Bundesländer.3. Als Oberkassen im kassenrechtlichen und tarifrechtlichen Sinne sind nur solche Kassen anzusehen, bei denen die Haushaltseinnahmen und Haushaltsausgaben nachgeordneter Kassen zusammengefaßt werden. Zentralkassen sind in diesem Sinne nur die zentralen Kassen von Bund und Ländern, also die Bundeshauptkasse sowie die Landeshauptkassen der Bundesländer.«
Normenkette:
BAT § 22 § 23, Anlage 1a ;
Hinweise:
Anmerkung: Crisolli, AP Nr. 57 zu §§ 22, 23BAT
Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.07.1971 - 8 Sa 47/70, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Fundstellen
AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT
PersV 1973, 252
RiA 1972, 213
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