I. ArbG Lübeck - Urteil vom 12.04.1973 - 4 Ca 35/72, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 23.08.1973 - (3) 1 Sa 185/73, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 10.07.1974 (4 AZR 509/73) - DRsp Nr. 2007/24386
BAG, Urteil vom 10.07.1974 - Aktenzeichen 4 AZR 509/73
DRsp Nr. 2007/24386
»1. Die Reisekostenstufe eines Angestellten richtet sich nach der tariflichen Mindestvergütung. Wird festgestellt, daß einem Angestellten schon von einem zurückliegenden Zeitpunkt an eine höhere als die gewährte tarifliche Mindestvergütung zusteht, liegt darin keine "rückwirkende Höhergruppierung" im Sinne von § 42 Abs. 1 Ziffer 3 BAT.2. Für Reisekosten gilt nicht die kurze Ausschlußfrist des § 70BAT, sondern die für die Reisekostenvergütung der Beamten anzuwendende Ausschlußfrist.«
Normenkette:
BAT § 42 Abs. 1 Nr. 3 § 70 ; BRKG § 3 Abs. 5 ;
Hinweise:
Anmerkung: Crisolli, AP Nr. 2 zu § 42BAT
Vorinstanz: I. ArbG Lübeck - Urteil vom 12.04.1973 - 4 Ca 35/72, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Vorinstanz: II. LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 23.08.1973 - (3) 1 Sa 185/73, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Fundstellen
AP Nr. 4 zu § 42 BAT
DÖD 1975, 47
EzA § 42 BAT Nr. 2
PersV 1975, 190
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