LAG Niedersachsen - Urteil vom 24.10.1972 - 2 Sa 674/72, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 10.01.1974 (5 AZR 573/72) - DRsp Nr. 2007/24394
BAG, Urteil vom 10.01.1974 - Aktenzeichen 5 AZR 573/72
DRsp Nr. 2007/24394
»Verlangt eine tarifliche Verfallklausel, daß gegenseitige Ansprüche aller Art innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht werden, so ist der vorgeschriebenen Schriftform für einen Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz angeblich unterschlagener Gelder nicht schon dadurch genügt, daß der Arbeitgeber wegen der Unterschlagung bei der Polizei Anzeige erstattet. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber in der Anzeige die Höhe seines Schadens im einzelnen angibt.«
Normenkette:
BGB § 390 ; TVG § 4 Abs. 4 ;
Hinweise:
Anmerkung: Wiedemann, AP Nr. 54 zu § 4TVG Ausschlußfristen
Vorinstanz: LAG Niedersachsen - Urteil vom 24.10.1972 - 2 Sa 674/72, vom - Vorinstanzaktenzeichen