LAG Düsseldorf - Urteil vom 16.02.1973 - 3 Sa 1/73, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 10.01.1974 (5 AZR 208/73) - DRsp Nr. 2007/24395
BAG, Urteil vom 10.01.1974 - Aktenzeichen 5 AZR 208/73
DRsp Nr. 2007/24395
»1. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses wird die Festlegung des Urlaubszeitpunktes für einen danach liegenden Zeitraum hinfällig.2. Auch die Festlegung des Urlaubstermins in die Kündigungsfrist hat nach den Grundsätzen des § 7 Abs. 1BUrlG zu erfolgen.3. Die arbeitgeberseitige Festlegung des Urlaubs in die Kündigungsfrist ist nicht bindend, wenn sie für den Arbeitnehmer unzumutbar ist.4. Die Voraussetzungen der Unzumutbarkeit nach Nr. 3 hat der Arbeitnehmer darzulegen.«
Normenkette:
BUrlG § 7 Abs. 1 ;
Hinweise:
Anmerkungen: Bickel, SAE 1975, 88; Meisel, AP Nr. 6 zu § 7BUrlG
Vorinstanz: LAG Düsseldorf - Urteil vom 16.02.1973 - 3 Sa 1/73, vom - Vorinstanzaktenzeichen