LAG Berlin - Urteil vom 29.04.1975 - 3 Sa 14/75, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 09.12.1976 (3 AZR 371/75) - DRsp Nr. 2007/24364
BAG, Urteil vom 09.12.1976 - Aktenzeichen 3 AZR 371/75
DRsp Nr. 2007/24364
»1. Hat ein Arbeitgeber irrtümlich eine zu hohe Berlinzulage an einen Arbeitnehmer ausgezahlt und den überzahlten Betrag später dem Finanzamt erstattet, so kann er von dem begünstigten Arbeitnehmer Ausgleich insoweit verlangen, wie dieser selbst gegenüber dem Finanzamt zur Erstattung verpflichtet gewesen wäre.2. Für den Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer sind die Arbeitsgerichte zuständig.«