LAG Niedersachsen - Urteil vom 05.04.1972 - 4 Sa 481/71, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 09.11.1972 (5 AZR 252/72) - DRsp Nr. 2007/24413
BAG, Urteil vom 09.11.1972 - Aktenzeichen 5 AZR 252/72
DRsp Nr. 2007/24413
»Die Rückzahlung von Ausbildungskosten kann rechtswirksam auch für den Fall vereinbart werden, daß die Ausbildung auf Kosten eines Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes erfolgt und der Arbeitnehmer später zu einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes übertritt.«