LAG Düsseldorf - Urteil vom 24.05.1972 - 2 Sa 144/72, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 07.12.1972 (5 AZR 350/72) - DRsp Nr. 2007/24411
BAG, Urteil vom 07.12.1972 - Aktenzeichen 5 AZR 350/72
DRsp Nr. 2007/24411
»1. Zum Verschuldensbegriff in § 1 Abs. 1 Satz 1 LFZG (Bestätigung von BAG AP Nr. 8 zu § 1LohnFG).2. Trunksucht und deren Folgen sind nach der Lebenserfahrung, jedenfalls in aller Regel, selbstverschuldet.3. Die Verschuldensprüfung ist auf den Zeitpunkt des Beginns der Trinkerei durch den später trunksüchtig Gewordenen abzustellen. In diesem Stadium weiß heute der verständige Mensch, daß übermäßiger Alkoholgenuß zur Trunksucht führen kann.4. Der Arbeiter ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, daß ihn nach den im konkreten Fall ausnahmsweise gegebenen Umständen an der Trunksucht kein Verschulden trifft.«