LAG Hamm - Urteil vom 05.06.1974 - 5 Sa 829/73, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 07.11.1975 (5 AZR 459/74) - DRsp Nr. 2007/24377
BAG, Urteil vom 07.11.1975 - Aktenzeichen 5 AZR 459/74
DRsp Nr. 2007/24377
»1. Für den Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall (§ 1 Abs. 1 Satz 1 LFZG) kommt es grundsätzlich nicht darauf an, wann und bei welcher Gelegenheit sich ein Arbeiter eine Krankheit zuzieht oder einen Unfall erleidet.2. Der Lohnfortzahlungsanspruch nach Maßgabe des Gesetzes entfällt nicht deshalb, weil die Arbeitsunfähigkeit aus einem Unfall herrührt, den der Arbeiter erlitten hat, während er in der von seiner Ehefrau betriebenen Gastwirtschaft mithalf.«
Normenkette:
BGB § 242 ; LFZG § 1 S. 1 ;
Hinweise:
Anmerkungen: Ortlepp, SAE 1976, 236; Trieschmann, AP Nr. 38 zu § 1LohnFG
Vorinstanz: LAG Hamm - Urteil vom 05.06.1974 - 5 Sa 829/73, vom - Vorinstanzaktenzeichen