LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.06.1961 - 7 Sa 20/61, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 06.10.1962 (2 AZR 360/61) - DRsp Nr. 2007/24499
BAG, Urteil vom 06.10.1962 - Aktenzeichen 2 AZR 360/61
DRsp Nr. 2007/24499
»Irrtümliche Unkenntnis des Arbeitgebers von einer Schwangerschaft der einzustellenden Arbeitnehmerin berechtigt ihn zur Anfechtung des Arbeitsvertrages, wenn es sich um einen zulässigerweise befristeten Arbeitsvertrag handelt und die Arbeitnehmerin infolge der Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen des MuSchG für einen erheblichen Teil der Vertragsdauer ausfiele.«