LAG Berlin, vom 31.05.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 22/85
ArbG Berlin, vom 18.12.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 1364/84
BAG - Urteil vom 05.05.1988 (8 AZR 484/85) - DRsp Nr. 1996/16082
BAG, Urteil vom 05.05.1988 - Aktenzeichen 8 AZR 484/85
DRsp Nr. 1996/16082
Ein Arbeitnehmer, der aufgrund eines sogen. echten Leiharbeitsverhältnisses vorübergehend im Betrieb eines anderen Arbeitgebers tätig ist, kann, wenn er einem Dritten einen Schaden zufügt, Verrichtungsgehilfe des Verleihers i.S. des § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB sein. Dies setzt voraus, daß das widerrechtliche Verhalten des Arbeitnehmers in die Weisungszuständigkeit des Verleihers fällt.