Die Kläger waren Musiker in einer Kapelle J. die aufgrund eines schriftlich abgeschlossenen Vertrags in der Zeit vom 01. Juli 1953 bis 31. Juli 1953 in dem Cafe des Beklagten konzertiert hatte. Die Kapelle wurde erneut für die Zeit vom 01. Mai 1954 bis 30. Juni 1954 vom Beklagten verpflichtet. Die Vertragsbedingungen blieben dieselben wie für die Zeit vom 01. Juli 1953 bis 31. Juli 1953.
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