LAG Berlin - Urteil vom 09.01.1976 - 3 Sa 90/75, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 01.06.1977 (4 AZR 111/76) - DRsp Nr. 2007/24357
BAG, Urteil vom 01.06.1977 - Aktenzeichen 4 AZR 111/76
DRsp Nr. 2007/24357
»1. Für "Lehrhilfskräfte" mit technischen Aufgaben gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für technische Angestellte (Anlage 1a Vergütungsgruppe Va Fallgruppe 1 BAT, Anlage 1a Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 21 BAT und Anlage 1a Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 10 BAT).2. Unter "besonderen Leistungen" (Anlage 1a Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 21 BAT) ist eine erhöhte Qualität der Arbeit zu verstehen, die den Einsatz gegenüber den Merkmalen der BAT Anlage 1a Vergütungsgruppe Va Fallgruppe 1 erhöhten Wissens und Könnens erfordert.
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