LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.02.1971 - 4 Sa 396/70, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 01.03.1972 (4 AZR 200/71) - DRsp Nr. 2007/24432
BAG, Urteil vom 01.03.1972 - Aktenzeichen 4 AZR 200/71
DRsp Nr. 2007/24432
»1. Eine betriebliche Übung hat keine unmittelbare und normative Wirkung auf die Einzelarbeitsverhältnisse; sie stellt auch kein betriebliches Gewohnheitsrecht dar, sondern erhält rechtliche Bedeutung nur durch die entsprechende inhaltliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge.2. Soweit des Landesarbeitsgericht die durch eine betriebliche Übung typisierten Einzelarbeitsbedingungen auslegt, kann das Revisionsgericht die Nachprüfung der Auslegung frei vornehmen und die typischen Vertragsklauseln ggf. selbst auslegen.«