A. Die Beteiligten streiten über den Inhalt und die Reichweite der Auskunftspflicht der Arbeitgeberin gegenüber dem Wirtschaftsausschuß und in diesem Zusammenhang über die Wirksamkeit des Spruchs einer nach §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|