BAG - 30.01.1963 (2 AZR 319/62) - DRsp Nr. 1996/16193
BAG, vom 30.01.1963 - Aktenzeichen 2 AZR 319/62
DRsp Nr. 1996/16193
Zulässige Vorbereitungshandlungen im Handelszweig des Prinzipals können den Tatbestand des § 60 Abs. 1 Alt. 2 HGB (»Geschäftemachen«) erfüllen.Durch § 60 Abs. 1 Alt. 2 HGB soll der Arbeitegeber (Prinzipal) schon vor einer bloßen Gefährdung seiner Geschäftsinteressen seitens des Arbeitnehmers (Handlungsgehilfen) geschützt werden; es kommt deshalb weder darauf an, ob der Prinzipal selbst das Geschäft hätte machen können, noch darauf, ob die Tätigkeit des Handlungsgehilfen erfolgreich gewesen ist.
Zum Auskunftsanspruch des Prinzipals über Konkurrenztätigkeiten des Handlungsgehilfen vgl. BAG, AP Nr. 6 zu § 60HGB (Anm. Fenn) = BB 1972, 1056 (LS) = DB 1972, 1831 und LAG Frankfurt/M., BB 1970, 709 = DB 1970, 983.