BAG - 29.11.1988 (3 AZR 250/87) - DRsp Nr. 1992/6045
BAG, vom 29.11.1988 - Aktenzeichen 3 AZR 250/87
DRsp Nr. 1992/6045
Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim Betriebsübergang (§ 613 aBGB):Haftung auch im Falle des Betriebserwerbs lediglich zur Verwertung vorhandener Rohstoffe und Halbfertigprodukte;
Normenkette:
BGB § 613 a;
»Die Rechtsfolgen des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB Ä hier Eintritt des Betriebserwerbers in die Versorgungsanwartschaft eines Arbeitnehmers Ä werden nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Betriebserwerber den Betrieb nur fortführen will, um die vorhandenen Rohstoffe und Halbfertigprodukte zu verwerten ([vgl.] AP Nr. 38 zu § 613 aBGB [hier: VI (602) 72 c-d]).«