»Zusagen eines Arbeitgebers auf Leistung der betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Kontrolle auf Mißbrauch der Insolvenzsicherung nach Maßgabe des §
Zu den Verbesserungen einer Zusage gehören auch Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine Erhöhung laufender Betriebsrenten, die auf Entscheidungen des Arbeitgebers nach §
Der Versicherungsschutz entfällt nicht, wenn die Entscheidung des Arbeitgebers, laufende Rente zu erhöhen, vertretbar ist. Dem Arbeitgeber steht bei seinen Entscheidungen nach §
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