BAG - 29.11.1984 (6 AZR 238/82) - DRsp Nr. 1996/16108
BAG, vom 29.11.1984 - Aktenzeichen 6 AZR 238/82
DRsp Nr. 1996/16108
a. Schließt ein Arbeitsverhältnis an ein Berufsausbildungsverhältnis zum gleichen Arbeitgeber an, so ist die Abgeltung von Urlaubsansprüchen aus dem Berufsausbildungsverhältnis ausgeschlossen.b. Solche Urlaubsansprüche sind nach den für das Arbeitsverhältnis maßgebenden Vorschriften zu erfüllen.