(a) »... Der Sechste Senat des BAG (Urteile [in] BB 1986, 735 und 1986, 1295 [hier: VI (604) 162 b]) hat für den Fall, daß der ArbNehmer den Urlaubsanspruch erfolglos geltend gemacht hatte und dem ArbGeber die Erteilung des Urlaubs möglich war, angenommen, der ArbGeber habe für die infolge Zeitablaufs eingetretene Unmöglichkeit, als welche das Erlöschen des Urlaubsanspruchs anzusehen sei, einzustehen (§
(b) Für das von ihm nach §
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