»... Der Kl. ist nach § 1 des Arbeitsvertrages als »Lehrer im Angestelltenverhältnis« eingestellt .. . Der Arbeitsvertrag enthält keine Festlegung der vom Kl. als Lehrer wahrzunehmenden Aufgaben. Bei einer derartigen Sachlage bezieht sich die einem Lehrer gem. §
Zu diesen Dienstleistungen seien grundsätzlich auch die Vorbereitung und Durchführung ein- oder mehrtägiger Klassenfahrten zu rechnen.
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