BAG - 26.02.1987 (2 AZR 321/86) - DRsp Nr. 1996/16100
BAG, vom 26.02.1987 - Aktenzeichen 2 AZR 321/86
DRsp Nr. 1996/16100
Die vom Senat in dem Urteil - 2 AZR 696/85 - 30.10.1986 aufgestellten Grundsätze über den Betriebsübergang bei einem Einzelhandelsgeschäft nach § 613 a Abs. 1BGB gelten auch für den Betriebsübergang bei einem Konditorei-Cafe. Deshalb liegt ein Betriebsübergang nicht schon dann vor, wenn der Mieter die langjährigen Nutzungsrechte für die in besonders guter Lage (Hauptgeschäftsstraße einer Großstadt) befindlichen Betriebsräume erwirbt. Der Mieter muß vielmehr auch ein zumindest gleichartiges Warensortiment führen und im wesentlichen die Betriebsform des Vorgängers beibehalten.