BAG - 26.01.1956 (2 AZR 197/54) - DRsp Nr. 1996/16206
BAG, vom 26.01.1956 - Aktenzeichen 2 AZR 197/54
DRsp Nr. 1996/16206
Für die Bewertung von Tätigkeiten als »kaufmännische Dienste« i.S. des § 59HGB kommt es nicht in erster Linie auf die Vorbildung oder frühere Tätigkeiten des Arbeitnehmers an oder auf seine Bezeichnung bei der Zuweisung durch das Arbeitsamt, sondern allein auf die tatsächliche Tätigkeit im Dienste des Unternehmens sowie auf die Verkehrsauffassung.