BAG - 25.04.1985 (2 AZR 140/84) - DRsp Nr. 1992/6458
BAG, vom 25.04.1985 - Aktenzeichen 2 AZR 140/84
DRsp Nr. 1992/6458
Soziale Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen:(a) Kriterien für die erforderliche Vergleichbarkeit der in die Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer;(b-d) Ausserachtlassung bestimmter Arbeitnehmer bei der Auswahl in Fällen des Abs. 3 Satz 2 wegen »berechtigter betrieblicher Bedürfnisse« für eine Weiterbeschäftigung:(b) Möglichkeit hierzu bereits dann, wenn die Weiterbeschäftigung im Interesse eines geordneten Betriebsablaufs erforderlich ist;(c-d) notwendige Auswahl-Einzelfallprüfung auch bei Massenkündigungen, ungeachtet der insoweit auftretenden praktischen Schwierigkeiten, also keine Möglichkeit der Außerachtlassung von Arbeitnehmern allein deswegen, weil es sich um eine Massenkündigung handelt;(d) Prüfungsgesichtspunkte und Verfahren;(e) unzulässige Bevorzugung von Arbeitnehmern ohne Kündigungsschutz (Abs. 1) vor Arbeitnehmern, die bereits länger als sechs Monate beschäftigt sind (Aufgabe bisheriger Rechtsprechung).
Normenkette:
KSchG § 1 Abs.3 S.2;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.