BAG - 24.09.1987 (2 AZR 26/87) - DRsp Nr. 1992/6165
BAG, vom 24.09.1987 - Aktenzeichen 2 AZR 26/87
DRsp Nr. 1992/6165
Soziale Rechtfertigung einer Kündigungwegen außerdienstlichen Verhaltens des Arbeitnehmers, das das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt oder zu einer konkreten Gefährdung im Vertrauensbereich führt;(c) Unwirksamkeit einer Kündigung, die damit begründet wird, der Arbeitnehmer habe für die Einstellung eines Bewerbers von diesem eine »Vermittlungsprovision« gefordert und erhalten.
Normenkette:
KSchG § 1 Abs.2;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.