(c) »... Die wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsänderung Ä hier einer Betriebsstillegung Ä können die ArbNehmer des Betriebes unterschiedlich treffen. Es ist denkbar, daß einzelne ArbNehmer infolge alsbaldiger anderweiter Arbeitsaufnahme überhaupt keinen wirtschaftlichen Nachteil haben oder sich sogar verbessern. Gleichwohl ist es nach der Auffassung des Großen Senats des BAG (BAGE 31,176,206 f.) zulässig, daß in Sozialplänen pauschaliert und u. U. gestaffelt (u. a. nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit) Abfindungen gewährt werden, die einen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellen sollen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der einzelne ArbNehmer tatsächlich einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten hat. ...
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|