BAG - 21.11.1985 (2 AZR 21/85) - DRsp Nr. 1992/6392
BAG, vom 21.11.1985 - Aktenzeichen 2 AZR 21/85
DRsp Nr. 1992/6392
Beurteilung der Rechtfertigung einer sowohl verhaltens- als auch betriebsbedingt begründeten (Änderungs-)Kündigung in erster Linie danach, in welchem dieser Bereiche die »Störquelle« liegt.
Normenkette:
KSchG §§ 1, 2 ;
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