BAG - 21.03.1968 (5 AZR 270/67) - DRsp Nr. 1996/16181
BAG, vom 21.03.1968 - Aktenzeichen 5 AZR 270/67
DRsp Nr. 1996/16181
a. Eine einzelvertragliche Vereinbarung des Inhalts, daß der Anspruch auf Teilurlaub mit einem erhöhten Arbeitsentgelt abgegolten wird, ist nichtig.b. Eine derartige Abgeltung kann jedenfalls dann nicht zurückgefordert werden, wenn sich der Anteil der Abgeltung von dem sonstigen Arbeitsentgelt nicht abgrenzen läßt.