BAG - 20.11.1984 (1 ABR 64/82) - DRsp Nr. 1992/6523
BAG, vom 20.11.1984 - Aktenzeichen 1 ABR 64/82
DRsp Nr. 1992/6523
Erforderliche Vorlage und vorübergehende Überlassung von Unternehmer-Unterlagen zur Vorbereitung der Ausschußmitglieder auf die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses.Der Senat stellt seiner Entscheidung u.a. folgenden Leitsatz voran:
»Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses müssen die Möglichkeit haben, sich auf die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses gründlich vorzubereiten. Der Unternehmer kann [im Einzelfall] verpflichtet sein, Unterlagen mit umfangreichen Daten und Zahlen schon vor der Sitzung vorzulegen. Er kann auch verpflichtet sein, diese Unterlagen den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses zeitweise Ä zur Vorbereitung auf die Sitzung Ä zu überlassen (aus der Hand zu geben). Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses haben kein Recht, sich von den überlassenen Unterlagen ohne Zustimmung des Unternehmers Abschriften (Ablichtungen) anzufertigen.«
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