(c) »Das LAG ist mit Recht davon ausgegangen, daß im Zeitraum einer Sequestration nach §
Ob der Sequester allein berechtigt wäre, mit dem Betriebsrat einen Sozialplan zu vereinbaren, braucht der Senat nicht zu entscheiden [folgen Lit.-Hinw.]. Der Senat kann weiter davon aus gehen, daß der Schuldner allein keine verpflichtenden Rechtsgeschäfte zu Lasten der späteren Konkursmasse mehr eingehen kann. Insoweit ist §
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