"...Behält der ArbGeber zu wenig Lohnsteuern von den Einkünften des ArbNehmers ein, so bleibt der ArbGeber dem Finanzamt auf Zahlung verpflichtet. Hieraus folgt, daß bereits in dem Zeitpunkt, in dem zu wenig Lohnsteuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden, die Freistellungsansprüche des ArbGebers gegen den ArbNehmer entstehen und regelmäßig auch gleichzeitig fällig werden ( §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|