»Zutreffend hat das LAG vorausgesetzt, daß auch Ansprüche des ArbGebers auf Rückzahlung überzahlter Lohnbeträge Ansprüche aus Arbeitsverträgen sind und daher entsprechenden tariflichen Ausschlußfristen unterliegen. Das hat der Senat für eine dem [im Streitfall einschlägigen] § 72 MTL II wortgleiche Ausschlußklausel bereits im Urteil vom 26. 4. 1978 mit näherer Begründung ausgeführt (AP Nr. 64 zu §
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