BAG - 18.12.1986 (8 AZR 481/84) - DRsp Nr. 1992/6245
BAG, vom 18.12.1986 - Aktenzeichen 8 AZR 481/84
DRsp Nr. 1992/6245
Mögliche Urlaubsgewährung (hier: durch den Konkursverwalter) im Wege der Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zur kündigungsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch(b) auch bei Freistellung zugleich zwecks Stellensuche;(c) auch dann, wenn das Urlaubsentgelt nicht vor dem Urlaubsbeginn gezahlt wird.
Normenkette:
KO § 22, § 59 Abs.1 Nr.2;
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