BAG - 18.04.1968 (2 AZR 145/67) - DRsp Nr. 1996/16179
BAG, vom 18.04.1968 - Aktenzeichen 2 AZR 145/67
DRsp Nr. 1996/16179
1. In Funktion gesetzt ist ein Arbeitsvertrag auch schon dann, wenn der Arbeitnehmer am Dienstantrittstage im Betriebe erschienen ist, seinen Arbeitsplatz zugewiesen sowie Informationsmaterial für seine künftige Tätigkeit erhalten hat.2. Bis zur Anfechtung des Arbeitsvertrages gemäß § 123BGB muß der Arbeitgeber dem erkrankten Handlungsgehilfen nach § 63HGB Gehalt zahlen.