A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Neueingruppierung verschiedener Arbeitnehmer mit beachtlicher Begründung die Zustimmung verweigert hat.
Der Arbeitgeber ist ein Unternehmen des Einzelhandels und betreibt Selbstbedienungs-Warenhäuser. Weiterer Beteiligter ist der in dem Warenhaus D gewählte Betriebsrat.
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