»... Der Senat hat in seiner Entscheidung [in] BAGE 46,182 für eine [allgemeine, zusätzlich zum Tarifgehalt] gezahlte freiwillige betriebliche Zulage ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats verneint. Er hat eine solche Zulage dahin verstanden, daß mit ihr neben dem tariflichen Zeitlohn die vertragliche geschuldete Arbeitsleistung zusätzlich vergütet werden solle. Das Entgelt für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung sei aber tariflich geregelt, so daß ein Mitbestimmungsrecht daran nach §
Nach §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|